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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 folgende Wasserabgabenordnung beschlossen:
Die Wasseranschlussabgabe beträgt netto € 7,50 pro m² Berechnungsfläche.
Die Bereitstellungsgebühr wurde mit € 141,-/Jahr für einen 3m³-Zähler festgesetzt.
Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr berechnet. Die berechnete Wasserbezugsgebühr wird auf 4 Teilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im ersten Teilzahlungszeitraum jeden Kalenderjahres und es werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt. Die Höhe der Wasserbezugsgebühr beträgt € 1,60/m³.